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+ | : Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung durch den Vorstand soll mit einer Frist von mindestens zwei Wochen, muss mindestens jedoch mit einer Frist von einer Woche erfolgen. Hierbei sind die Tagesordnung in Textform bekannt zu geben und die nötigen Informationen in geeigneter Form zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen, der diese unverzüglich in Textform bekannt gibt. | ||
− | + | ; §17 Verfahren der Beschlussfassung | |
+ | : Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend ist. Jedes ordentliche Mitglied und jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme. Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 beschlossen werden. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern innerhalb von vier Wochen zugänglich zu machen. Zwei Wochen nach Bekanntgabe gilt das Protokoll als angenommen, sofern kein Einspruch in Textform beim Vorstand eingeht. Versammlungsleiter und Protokollführer werden zu Beginn der Mitgliederversammlung gewählt. | ||
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+ | 1. Begrüßung durch die Vorsitzende des Vorstands, | ||
− | + | 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung, | |
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+ | Mitgliederversammlung des Technik Kultur Saar e.V. | ||
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+ | : Max, Mustermann,... | ||
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+ | ; Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||
+ | : (1/3 Personen der Gesamtmitgliederzahl muss anwesend sein) | ||
− | + | ; Bekanntgabe der Tagesordnungspunkt: | |
+ | : TOP-Liste aus Einladung | ||
+ | ; TOP 1 - Benennung des TOP | ||
+ | : Ergebnisse aus TOP | ||
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Aktuelle Version vom 27. Juni 2013, 14:02 Uhr
Auszug aus der Satzung
- §16 Einberufung der Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung durch den Vorstand soll mit einer Frist von mindestens zwei Wochen, muss mindestens jedoch mit einer Frist von einer Woche erfolgen. Hierbei sind die Tagesordnung in Textform bekannt zu geben und die nötigen Informationen in geeigneter Form zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen, der diese unverzüglich in Textform bekannt gibt.
- §17 Verfahren der Beschlussfassung
- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend ist. Jedes ordentliche Mitglied und jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme. Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 beschlossen werden. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern innerhalb von vier Wochen zugänglich zu machen. Zwei Wochen nach Bekanntgabe gilt das Protokoll als angenommen, sofern kein Einspruch in Textform beim Vorstand eingeht. Versammlungsleiter und Protokollführer werden zu Beginn der Mitgliederversammlung gewählt.
Veröffentlichung
Das Protokoll wird durch Protokollführer angefertigt, ausgedruckt und innerhalb vier Wochen jedem Mitglied zugänglich gemacht (im Protokolle-Wiki).
Zwei Wochen nach Bekanntgabe gilt das Protokoll als angenommen, sofern kein Einspruch in Textform beim Vorstand eingeht.
Nach Annehmen des Protokolls unterschreiben Versammlungsleiter + Schriftführer.
Das unterschriebene Protokoll kommt dann zu den Unterlagen.
Textvorlagen
Anschreiben
Technik Kultur Saar e.V.
Absender: (das jeweilige Vorstandsmitglied)
Einladung zur Mitgliederversammlung
Sehr geehrtes Mitglied,
unsere ( diesjährige)( ordentliche) Mitgliederversammlung findet statt am
Datum, Uhrzeit im Location in Ort.
Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:
1. Begrüßung durch die Vorsitzende des Vorstands,
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung,
3.
4.
Protokoll
Mitgliederversammlung des Technik Kultur Saar e.V.
- Datum
- xx.xx.20xx
- Anwesende
- Max, Mustermann,...
- --> x Personen
- --> Anzahl reicht
- Versammlungsleiter
- wird gewählt
- Protokollant
- wird gewählt
- Begrüßung durch den Vorsitzenden
- foo
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- (1/3 Personen der Gesamtmitgliederzahl muss anwesend sein)
- Bekanntgabe der Tagesordnungspunkt
- TOP-Liste aus Einladung
- TOP 1 - Benennung des TOP
- Ergebnisse aus TOP
- TOP 2 - Benennung des TOP
- Ergebnisse aus TOP
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