VorlageProtokollMitgliederversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung durch den Vorstand soll mit einer Frist von mindestens zwei Wochen, muss mindestens jedoch mit einer Frist von einer Woche erfolgen. Hierbei sind die Tagesordnung in Textform bekannt zu geben und die nötigen Informationen in geeigneter Form zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen, der diese unverzüglich in Textform bekannt gibt. | ||
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+ | §17 Verfahren der Beschlussfassung | ||
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+ | Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend ist. Jedes ordentliche Mitglied und jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme. Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 beschlossen werden. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern innerhalb von vier Wochen zugänglich zu machen. Zwei Wochen nach Bekanntgabe gilt das Protokoll als angenommen, sofern kein Einspruch in Textform beim Vorstand eingeht. Versammlungsleiter und Protokollführer werden zu Beginn der Mitgliederversammlung gewählt. | ||
=== Einladung zur Mitgliederversammlung === | === Einladung zur Mitgliederversammlung === | ||
+ | Die Einladung zur MItgliederversammlung geschieht schriftlich. Dazu sollen alle Mitglieder in der internen Mailing-Liste angemeldet sein. Liegt keine E-Mail-Adresse vor, so wird per Brief eingeladen. | ||
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− | Das Protokoll wird durch Protokollführer ausgefertigt und | + | Das Protokoll wird durch Protokollführer ausgefertigt, ausgedruckt und innerhalb vier Wochen jedem Mitglied zugänglich gemacht. |
+ | Zwei Wochen nach Bekanntgabe gilt das Protokoll als angenommen, sofern kein Einspruch in Textform beim Vorstand eingeht. | ||
+ | Nach Annehmen des Protokolls unterschreiben Versammlungsleiter + Schriftführer. | ||
+ | Das unterschrieben Protokoll kommt dann zu den Unterlagen. |
Version vom 27. Juni 2013, 08:51 Uhr
Vorlage Mitgliederversammlung
Auszug aus der Satzung
§16 Einberufung der Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung durch den Vorstand soll mit einer Frist von mindestens zwei Wochen, muss mindestens jedoch mit einer Frist von einer Woche erfolgen. Hierbei sind die Tagesordnung in Textform bekannt zu geben und die nötigen Informationen in geeigneter Form zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen, der diese unverzüglich in Textform bekannt gibt.
§17 Verfahren der Beschlussfassung
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend ist. Jedes ordentliche Mitglied und jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme. Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 beschlossen werden. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern innerhalb von vier Wochen zugänglich zu machen. Zwei Wochen nach Bekanntgabe gilt das Protokoll als angenommen, sofern kein Einspruch in Textform beim Vorstand eingeht. Versammlungsleiter und Protokollführer werden zu Beginn der Mitgliederversammlung gewählt.
Einladung zur Mitgliederversammlung
Die Einladung zur MItgliederversammlung geschieht schriftlich. Dazu sollen alle Mitglieder in der internen Mailing-Liste angemeldet sein. Liegt keine E-Mail-Adresse vor, so wird per Brief eingeladen.
Die Frist zur Einladung beträgt mindestens eine Woche soll aber zwei Wochen zuvor geschehen.
Textvorlage
Technik Kultur Saar e.V.
Abender
das jeweilige Vorstandsmitglied
Einladung zur Mitgliederversammlung
Sehr geehrtes Mitglied, unsere ( diesjährige)( ordentliche) Mitgliederversammlung findet statt am
Datum, Uhrzeit im Location in Ort.
Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:
1. Begrüßung durch die Vorsitzende des Vorstands,
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung,
3.
4.
Sammlung der Tagesordnungspunkt (TOPs)
TOPs dürfen bis zu drei Tage vor der Versammlung eingereicht werden.
Protokoll der Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlung des Technik Kultur Saar e.V.
Datum:
Anwesende:
yx Personen Anzahl reicht
Versammlungsleiter:
wird gewählt
Protokollant:
wird gewählt
Begrüßung durch den Vorsitzenden
Feststellung der Beschlussfähigkeit
(1/3 Personen der Gesamtmitgliederzahl)
Bekanntgabe der Tagesordnungspunkt:
TOP-Liste aus Einladung
zu TOP 1: Benennung des TOP
Ergebnisse aus TOP
zu TOP 2: Benennung des TOP
zu TOP n
Ende
Das Protokoll wird durch Protokollführer ausgefertigt, ausgedruckt und innerhalb vier Wochen jedem Mitglied zugänglich gemacht. Zwei Wochen nach Bekanntgabe gilt das Protokoll als angenommen, sofern kein Einspruch in Textform beim Vorstand eingeht. Nach Annehmen des Protokolls unterschreiben Versammlungsleiter + Schriftführer. Das unterschrieben Protokoll kommt dann zu den Unterlagen.