VorlageProtokollMitgliederversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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: Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend ist. Jedes ordentliche Mitglied und jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme. Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 beschlossen werden. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern innerhalb von vier Wochen zugänglich zu machen. Zwei Wochen nach Bekanntgabe gilt das Protokoll als angenommen, sofern kein Einspruch in Textform beim Vorstand eingeht. Versammlungsleiter und Protokollführer werden zu Beginn der Mitgliederversammlung gewählt.
 
: Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend ist. Jedes ordentliche Mitglied und jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme. Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 beschlossen werden. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern innerhalb von vier Wochen zugänglich zu machen. Zwei Wochen nach Bekanntgabe gilt das Protokoll als angenommen, sofern kein Einspruch in Textform beim Vorstand eingeht. Versammlungsleiter und Protokollführer werden zu Beginn der Mitgliederversammlung gewählt.
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Das Protokoll wird durch Protokollführer angefertigt, ausgedruckt und innerhalb vier Wochen jedem Mitglied zugänglich gemacht (im [[Protokolle]]-Wiki).
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Nach Annehmen des Protokolls unterschreiben Versammlungsleiter + Schriftführer.
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Das Protokoll wird durch Protokollführer angefertigt, ausgedruckt und innerhalb vier Wochen jedem Mitglied zugänglich gemacht (im [[Protokolle]]-Wiki).
 
 
Zwei Wochen nach Bekanntgabe gilt das Protokoll als angenommen, sofern kein Einspruch in Textform beim Vorstand eingeht.
 
 
Nach Annehmen des Protokolls unterschreiben Versammlungsleiter + Schriftführer.
 
 
Das unterschriebene Protokoll kommt dann zu den Unterlagen.
 

Aktuelle Version vom 27. Juni 2013, 14:02 Uhr

Auszug aus der Satzung

§16 Einberufung der Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung durch den Vorstand soll mit einer Frist von mindestens zwei Wochen, muss mindestens jedoch mit einer Frist von einer Woche erfolgen. Hierbei sind die Tagesordnung in Textform bekannt zu geben und die nötigen Informationen in geeigneter Form zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen, der diese unverzüglich in Textform bekannt gibt.
§17 Verfahren der Beschlussfassung
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend ist. Jedes ordentliche Mitglied und jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme. Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 beschlossen werden. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern innerhalb von vier Wochen zugänglich zu machen. Zwei Wochen nach Bekanntgabe gilt das Protokoll als angenommen, sofern kein Einspruch in Textform beim Vorstand eingeht. Versammlungsleiter und Protokollführer werden zu Beginn der Mitgliederversammlung gewählt.


Veröffentlichung

Das Protokoll wird durch Protokollführer angefertigt, ausgedruckt und innerhalb vier Wochen jedem Mitglied zugänglich gemacht (im Protokolle-Wiki).

Zwei Wochen nach Bekanntgabe gilt das Protokoll als angenommen, sofern kein Einspruch in Textform beim Vorstand eingeht.

Nach Annehmen des Protokolls unterschreiben Versammlungsleiter + Schriftführer.

Das unterschriebene Protokoll kommt dann zu den Unterlagen.


Textvorlagen

Anschreiben

Technik Kultur Saar e.V.

Absender: (das jeweilige Vorstandsmitglied)


Einladung zur Mitgliederversammlung


Sehr geehrtes Mitglied, unsere ( diesjährige)( ordentliche) Mitgliederversammlung findet statt am


Datum, Uhrzeit im Location in Ort.


Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:

1. Begrüßung durch die Vorsitzende des Vorstands,

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung,

3.

4.


Protokoll

Mitgliederversammlung des Technik Kultur Saar e.V.

Datum
xx.xx.20xx
Anwesende
Max, Mustermann,...
--> x Personen
--> Anzahl reicht
Versammlungsleiter
wird gewählt
Protokollant
wird gewählt
Begrüßung durch den Vorsitzenden
foo
Feststellung der Beschlussfähigkeit
(1/3 Personen der Gesamtmitgliederzahl muss anwesend sein)
Bekanntgabe der Tagesordnungspunkt
TOP-Liste aus Einladung
TOP 1 - Benennung des TOP
Ergebnisse aus TOP
TOP 2 - Benennung des TOP
Ergebnisse aus TOP

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