VorlageProtokollMitgliederversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Vorlage Mitgliederversammlung ==
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== Auszug aus der [[Satzung]] ==
  
Auszug aus der [[Satzung]]
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; §16 Einberufung der Mitgliederversammlung
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: Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung durch den Vorstand soll mit einer Frist von mindestens zwei Wochen, muss mindestens jedoch mit einer Frist von einer Woche erfolgen. Hierbei sind die Tagesordnung in Textform bekannt zu geben und die nötigen Informationen in geeigneter Form zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen, der diese unverzüglich in Textform bekannt gibt.
  
§16 Einberufung der Mitgliederversammlung
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; §17 Verfahren der Beschlussfassung
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: Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend ist. Jedes ordentliche Mitglied und jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme. Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 beschlossen werden. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern innerhalb von vier Wochen zugänglich zu machen. Zwei Wochen nach Bekanntgabe gilt das Protokoll als angenommen, sofern kein Einspruch in Textform beim Vorstand eingeht. Versammlungsleiter und Protokollführer werden zu Beginn der Mitgliederversammlung gewählt.
  
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung durch den Vorstand soll mit einer Frist von mindestens zwei Wochen, muss mindestens jedoch mit einer Frist von einer Woche erfolgen. Hierbei sind die Tagesordnung in Textform bekannt zu geben und die nötigen Informationen in geeigneter Form zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen, der diese unverzüglich in Textform bekannt gibt.
 
  
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== Veröffentlichung ==
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Das Protokoll wird durch Protokollführer angefertigt, ausgedruckt und innerhalb vier Wochen jedem Mitglied zugänglich gemacht (im [[Protokolle]]-Wiki).
  
§17 Verfahren der Beschlussfassung
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Zwei Wochen nach Bekanntgabe gilt das Protokoll als angenommen, sofern kein Einspruch in Textform beim Vorstand eingeht.
  
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend ist. Jedes ordentliche Mitglied und jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme. Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 beschlossen werden. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern innerhalb von vier Wochen zugänglich zu machen. Zwei Wochen nach Bekanntgabe gilt das Protokoll als angenommen, sofern kein Einspruch in Textform beim Vorstand eingeht. Versammlungsleiter und Protokollführer werden zu Beginn der Mitgliederversammlung gewählt.
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Nach Annehmen des Protokolls unterschreiben Versammlungsleiter + Schriftführer.  
 
 
=== Einladung zur Mitgliederversammlung ===
 
Die Einladung zur MItgliederversammlung geschieht schriftlich. Dazu sollen alle Mitglieder in der internen Mailing-Liste angemeldet sein. Liegt keine E-Mail-Adresse vor, so wird per Brief eingeladen.
 
  
Die Frist zur Einladung beträgt mindestens '''eine Woche''' soll aber zwei Wochen zuvor geschehen.
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Das unterschriebene Protokoll kommt dann zu den Unterlagen.
  
==== Textvorlage ====
 
  
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== Textvorlagen ==
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=== Anschreiben ===
 
Technik Kultur Saar e.V.
 
Technik Kultur Saar e.V.
  
 
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Absender: (das jeweilige Vorstandsmitglied)
 
 
Abender
 
 
 
das jeweilige Vorstandsmitglied
 
 
 
  
  
 
Einladung zur Mitgliederversammlung  
 
Einladung zur Mitgliederversammlung  
 
  
  
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4.
 
4.
  
=== Sammlung der Tagesordnungspunkt (TOPs) ===
 
TOPs dürfen bis zu '''drei Tage''' vor der Versammlung eingereicht werden.
 
  
=== Protokoll der Mitgliederversammlung ===  
+
=== Protokoll ===
 
Mitgliederversammlung des Technik Kultur Saar e.V.
 
Mitgliederversammlung des Technik Kultur Saar e.V.
  
'''Datum:'''
+
; Datum:
 
+
: xx.xx.20xx
 
 
'''Anwesende:'''
 
 
 
yx Personen
 
Anzahl reicht
 
 
 
 
 
'''Versammlungsleiter:'''
 
 
 
wird gewählt
 
 
 
 
 
'''Protokollant:'''
 
 
 
wird gewählt
 
 
 
 
 
'''Begrüßung durch den Vorsitzenden'''
 
 
 
 
 
'''Feststellung der Beschlussfähigkeit'''
 
 
 
(1/3 Personen der Gesamtmitgliederzahl)
 
 
 
 
 
'''Bekanntgabe der Tagesordnungspunkt:'''
 
  
TOP-Liste aus Einladung
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; Anwesende:
 +
: Max, Mustermann,...
 +
: --> x Personen
 +
: --> Anzahl reicht
  
 +
; Versammlungsleiter:
 +
: wird gewählt
  
'''zu TOP 1: Benennung des TOP'''
+
; Protokollant:
 +
: wird gewählt
  
Ergebnisse aus TOP
+
; Begrüßung durch den Vorsitzenden
 +
: foo
  
 +
; Feststellung der Beschlussfähigkeit
 +
: (1/3 Personen der Gesamtmitgliederzahl muss anwesend sein)
  
'''zu TOP 2: Benennung des TOP'''
+
; Bekanntgabe der Tagesordnungspunkt:
 +
: TOP-Liste aus Einladung
  
 +
; TOP 1 - Benennung des TOP
 +
: Ergebnisse aus TOP
  
'''zu TOP n'''
+
; TOP 2 - Benennung des TOP
 +
: Ergebnisse aus TOP
  
 
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Ende
 
 
 
Das Protokoll wird durch Protokollführer ausgefertigt,  ausgedruckt und innerhalb vier Wochen jedem Mitglied zugänglich gemacht.  
 
Zwei Wochen nach Bekanntgabe gilt das Protokoll als angenommen, sofern kein Einspruch in Textform beim Vorstand eingeht.
 
Nach Annehmen des Protokolls unterschreiben Versammlungsleiter + Schriftführer.
 
Das unterschrieben Protokoll kommt dann zu den Unterlagen.
 

Aktuelle Version vom 27. Juni 2013, 14:02 Uhr

Auszug aus der Satzung

§16 Einberufung der Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung durch den Vorstand soll mit einer Frist von mindestens zwei Wochen, muss mindestens jedoch mit einer Frist von einer Woche erfolgen. Hierbei sind die Tagesordnung in Textform bekannt zu geben und die nötigen Informationen in geeigneter Form zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen, der diese unverzüglich in Textform bekannt gibt.
§17 Verfahren der Beschlussfassung
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend ist. Jedes ordentliche Mitglied und jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme. Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 beschlossen werden. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern innerhalb von vier Wochen zugänglich zu machen. Zwei Wochen nach Bekanntgabe gilt das Protokoll als angenommen, sofern kein Einspruch in Textform beim Vorstand eingeht. Versammlungsleiter und Protokollführer werden zu Beginn der Mitgliederversammlung gewählt.


Veröffentlichung

Das Protokoll wird durch Protokollführer angefertigt, ausgedruckt und innerhalb vier Wochen jedem Mitglied zugänglich gemacht (im Protokolle-Wiki).

Zwei Wochen nach Bekanntgabe gilt das Protokoll als angenommen, sofern kein Einspruch in Textform beim Vorstand eingeht.

Nach Annehmen des Protokolls unterschreiben Versammlungsleiter + Schriftführer.

Das unterschriebene Protokoll kommt dann zu den Unterlagen.


Textvorlagen

Anschreiben

Technik Kultur Saar e.V.

Absender: (das jeweilige Vorstandsmitglied)


Einladung zur Mitgliederversammlung


Sehr geehrtes Mitglied, unsere ( diesjährige)( ordentliche) Mitgliederversammlung findet statt am


Datum, Uhrzeit im Location in Ort.


Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:

1. Begrüßung durch die Vorsitzende des Vorstands,

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung,

3.

4.


Protokoll

Mitgliederversammlung des Technik Kultur Saar e.V.

Datum
xx.xx.20xx
Anwesende
Max, Mustermann,...
--> x Personen
--> Anzahl reicht
Versammlungsleiter
wird gewählt
Protokollant
wird gewählt
Begrüßung durch den Vorsitzenden
foo
Feststellung der Beschlussfähigkeit
(1/3 Personen der Gesamtmitgliederzahl muss anwesend sein)
Bekanntgabe der Tagesordnungspunkt
TOP-Liste aus Einladung
TOP 1 - Benennung des TOP
Ergebnisse aus TOP
TOP 2 - Benennung des TOP
Ergebnisse aus TOP

(...)