Hausordnung: Unterschied zwischen den Versionen
Marc (Diskussion | Beiträge) (Hausordnung mit Marc zusammen ans h'eck angepasst. Zusammenfassung: * Unser Space hat einen Namen, dieser wird nun auch verwendet. * Balkon haben wir keinen mehr, wurde durch Hof oder Außengelände ersetzt. + Geschirrspülmaschine aufgenommen + Brandschutz benennt nun auch explizit den Herd + Lager / Schließfächer für Projekte/Mitbringsel hinzugefügt * das Plenum ist nicht mehr wöchentlich - der Hauptschalter muss beim Verlassen nicht mehr ausgeschaltet werden. Finger weg vom Verteilerkasten!) |
Matsta (Diskussion | Beiträge) (Änderungen aus Planum 21.02.2024) |
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Bei Bild- und Tonaufnahmen sind das Persönlichkeitsrecht und das Recht der Abgebildeten am eigenen Bild zu beachten. Im Hackerspace gelten insbesondere §22 und §23 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG). Spontane Treffen und Veranstaltungen im Hackerspace gelten als Versammlungen im Sinne von §23.3 KunstUrhG. | Bei Bild- und Tonaufnahmen sind das Persönlichkeitsrecht und das Recht der Abgebildeten am eigenen Bild zu beachten. Im Hackerspace gelten insbesondere §22 und §23 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG). Spontane Treffen und Veranstaltungen im Hackerspace gelten als Versammlungen im Sinne von §23.3 KunstUrhG. | ||
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+ | Wir sehen uns als parteipolitisch und religiös neutral. Das H'eck ist ein Raum für Kreativität und Kommunikation. Vorsätzliche parteipolitische und religiöse Aktivitäten sind im H'eck nicht erwünscht. | ||
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+ | Es darf die Zugehörigkeit zu anderen Organisationen gezeigt werden, aber unsere Mitglieder möchten weder für eine Religion oder noch für eine politische Partei angeworben werden. | ||
== Jugendschutz == | == Jugendschutz == |
Aktuelle Version vom 21. Februar 2024, 19:27 Uhr
Fassung vom 21.02.2024
Änderung der Hausordnung
Die Änderung der Hausordnung ist durch Mehrheitsbeschluss der Gemeinschaft im Plenum jederzeit möglich. Dies muss über die Mailingliste publik gemacht werden und entfaltet mit der Aktualisierung des Aushangs Gültigkeit.
Allgemeines
Mit dem Aufenthalt im h'eck, betrieben durch den Technik Kultur Saar e.V., akzeptiert das Mitglied bzw. der/die Besucher/in diese Hausordnung. Sollte diese Person einen oder mehrere Punkte dieser Hausordnung nicht akzeptieren, ist diese zum Verlassen der Räumlichkeiten bzw. zum klärenden Gespräch aufgefordert.
Der Aufenthalt im Hackerspace erfolgt auf eigene Gefahr.
Das h'eck ist ein Gemeinschaftsraum. Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten und die Arbeits- und Werkstattplätze sind nach der Benutzung in ordentlichem Zustand zu verlassen.
Es gilt ein absolutes Rauchverbot in allen Räumen. Auf dem Außengelände darf geraucht werden. Zigarettenreste müssen im Aschenbecher entsorgt werden. Der Aschenbecher muss regelmäßig geleert werden. Die Zigarettenreste müssen in der großen Tonne im Hinterhof entsorgt werden. Sollte es zu nichthinnehmbaren Störungen der gesamten Hausgemeinschaft kommen, kann der Vorstand oder der/die Verantwortliche vor Ort das Rauchen im Hof untersagen.
Änderungen an der Infrastruktur müssen mit dem Vorstand abgesprochen und auf der Mailingliste bekannt gegeben werden.
Bei Bild- und Tonaufnahmen sind das Persönlichkeitsrecht und das Recht der Abgebildeten am eigenen Bild zu beachten. Im Hackerspace gelten insbesondere §22 und §23 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG). Spontane Treffen und Veranstaltungen im Hackerspace gelten als Versammlungen im Sinne von §23.3 KunstUrhG.
Wir sehen uns als parteipolitisch und religiös neutral. Das H'eck ist ein Raum für Kreativität und Kommunikation. Vorsätzliche parteipolitische und religiöse Aktivitäten sind im H'eck nicht erwünscht.
Wir sind eine demokratische, wissen(schaft)sbasierte und säkulare Organisation. Antidemokratische, faschistische, sexistische, rassistische oder diskriminierende Handlungen, Kennzeichen und Reden führen zum Verweis.
Es darf die Zugehörigkeit zu anderen Organisationen gezeigt werden, aber unsere Mitglieder möchten weder für eine Religion oder noch für eine politische Partei angeworben werden.
Jugendschutz
Es gilt das Jugendschutzgesetz, welches separat ausliegt. Der Konsum von alkoholischen Getränken und der Aufenthalt von Jugendlichen im h'eck wird durch dieses Gesetz geregelt.
Der Konsum von bewusstseinsbeeinträchtigenden Substanzen im Space orientiert sich am gesunden Menschenverstand und ist eingeschränkt durch die geltende Rechtslage, insbesondere durch Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Zugang
Der Zugang rund um die Uhr muss für jedes Mitglied ermöglicht werden. Hierzu wird ein elektronisches Schließsystem verwendet, welches es jedem Mitglied ermöglicht, die Türen zu öffnen. Der Zugang für ein Mitglied kann eingeschränkt werden, wenn Mitgliedsbeiträge ausstehen. Wenn eine Veranstaltung im h'eck angekündigt ist, hat die Durchführung in jedem Fall Vorrang vor den Aktivitäten einzelner Mitglieder.
Öffnung
Das h'eck ist geöffnet, solange sich mindestens ein Mitglied in den Räumlichkeiten befindet. Das letzte anwesende Mitglied muss vor Verlassen der Räume mit einer angemessenen Vorlaufzeit alle weiteren Anwesenden auffordern, das h'eck ebenfalls zu verlassen.
Türen und Fenster, Wertgegenstände, Licht
Für den Verschluss der Räume und der Haustür sowie das sichere Aufbewahren von Wertgegenständen ist das jeweilige Mitglied verantwortlich, ebenso für das Ausschalten der Beleuchtung (innen und außen) und das Schließen der Fenster und Türen beim Verlassen der Vereinsräume, sollte es sich um das letzte Mitglied handeln.
Übernachtungen
Die Übernachtung im h'eck ist untersagt, das h'eck ist keine reguläre Wohnung und auch kein Hotel. Hiervon ausgenommen sind kurze Ruhepausen während einer mehrtägigen Veranstaltung oder eines umfangreichen Projekts.
Im Ausnahmefall kann der Vorstand eine Übernachtung genehmigen, etwa für eingeladene Gäste, falls eine andere Unterbringung nicht möglich ist. Diese Regelung ist allerdings zeitlich auf ein verlängertes Wochenende begrenzt.
Nutzung der Küche
Die Küche ist in jedem Fall hygienisch zu hinterlassen. Verdorbene oder abgelaufene Nahrungsmittel im Kühlschrank sind zu entsorgen. Nach der Nutzung von Geräten müssen diese sauber hinterlassen werden. Offene Gebinde müssen mit dem Öffnungsdatum versehen werden und werden spätestens zwei Wochen nach Öffnung entsorgt.
Vor der Ablage von dreckigem Geschirr in der Spülmaschine muss zuerst das eventuell saubere Geschirr ausgeräumt werden. Ist eine weitere Befüllung in nächster Zeit nicht abzusehen, sollte auch mit niedrigem Füllstand ein Reinigungsvorgang gestartet werden.
Speisen und Getränke
Der Konsum mitgebrachter Speisen und Getränke ist grundsätzlich erlaubt. Der entstehende Müll muss, wie im Abschnitt „Müllentsorgung“ erwähnt, entsorgt werden.
Getränke wie Kaffee und Kaltgetränke können zu Preisen entsprechend Aushang erworben werden. Es stehen hierfür Sparschweine/Spardosen/Kassen zur Verfügung, mit deren Inhalt neue Getränke gekauft werden können. Jedes Mitglied ist aufgefordert, bei Bedarf den Vorrat wieder aufzufüllen.
Reinigung
Die allgemeine Grundreinigung der Vereinsräume erfolgt durch die Vereinsmitglieder. Die Mitglieder und Besucher haben alle Räume (auch Flur, Sanitäranlagen, Küchenzeile) sauber zu hinterlassen.
Müllentsorgung
Nach jedem Aufenthalt im h'eck ist jedes Mitglied verpflichtet, den angefallenen Müll zu entsorgen. Dies betrifft insbesondere nicht nur den selbst verursachten Müll, sondern unter Umständen auch durch Andere angefallenen Müll. Durch die Abflussleitungen dürfen unter keinen Umständen Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können, entsorgt werden.
Beim Verlassen der Räume am Ende einer Veranstaltung oder eines Treffens müssen die zentralen Mülltüten mitgenommen und in der Tonne im Hof entsorgt werden. Müll darf nicht über mehrere Tage im h'eck bleiben.
Hausrecht
Das Hausrecht hat der Technik Kultur Saar e.V., wahrgenommen durch eine/n von ihm autorisierte/n Vertreter/in. Besucher/innen und Mitglieder, die sich nicht an die Hausordnung oder an die Anordnungen der beauftragten Personen halten, können der Räume verwiesen werden. Der Vorstand kann über ein permanentes Hausverbot entscheiden.
Haftung
Mitglieder sowie Gäste haften für fahrlässig erzeugte Schäden. Durch höhere Gewalt verursachte Störungen hat der Verein nicht zu vertreten. Besuchende des h'eck sind während der Nutzung der Einrichtungen nicht über den Verein versichert.
Für Schäden gleich welcher Art, insbesondere wenn sie sich aus Missachtung der Hausordnung ergeben, haftet der/die Verursacher/in in vollem Umfang. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
Lärmschutz
Bei Lärmentwicklung gilt neben den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere auch die gebotene gegenseitige und nachbarschaftliche Rücksichtnahme. Die maximale Lautstärke ist diejenige, welche von allen Anwesenden toleriert wird.
Weiterhin muss auf die übrigen Bewohner des Hauses geachtet werden. Das h'eck befindet sich in einem Wohnhaus und die Lärmemission darf eine übliche Bewohnungslautstärke nicht überschreiten. Zwischen 22.00 und 8.00 Uhr ist Zimmerlautstärke einzuhalten. Besonders beim Rauchen auf dem Außengelände gilt es, die Nachbarschaft zu respektieren. Laute Gespräche und Gelächter müssen vermieden werden.
Brandschutz
Jedes Mitglied muss alles tun, um Brände zu vermeiden und die Brandgefahr zu mindern. Geräte dürfen nicht ohne vorherige Absprache mit dem Vorstand dauerhaft betrieben werden. Geräte, die nicht dauerhaft betrieben werden sollen, müssen beim Verlassen ausgeschaltet werden. Beim Verlassen der Räume muss überprüft werden, ob nicht irgendwo noch ein Lötkolben, der Herd oder Ähnliches eingeschaltet ist.
Installierte Rauchmelder dürfen nicht manipuliert oder deaktiviert werden. Falls Rauchmelder durch Tonzeichen leere Batterien ankündigen, muss diese Information über die Mailingliste mitgeteilt werden.
Inventar
Mit dem Inventar ist pfleglich und schonend umzugehen. Beschädigungen sind umgehend zu melden, beispielsweise über die Mailingliste, und ggf. duch die/den Verursacher/in zu ersetzen.
Mitbringsel
Das h'eck ist kein Altgerätelager. Der Verein ist für jede Sachspende dankbar und Mitglieder können gerne Equipment in den Räumen stehen lassen. Alte Hardware, die nicht mehr funktioniert oder die nicht benötigt wird, darf nicht im h'eck gelagert werden. Eigene Hardware muss als solche gekennzeichnet werden, um Verwechslungen mit Inventar des h'eck zu vermeiden. Die Menge an mitgebrachter Hardware für die ausschließlich persönliche Nutzung ist eingeschränkt und muss mit den anderen Mitgliedern oder dem Vorstand geklärt sein.
Aktive Projekte, an denen kurzzeitig nicht gearbeitet wird, könnnen in den Schließfächern bzw. dem Lager verstaut werden.
Eigentum
Ins h'eck mitgebrachtes Eigentum muss als solches markiert sein, wenn es in Abwesenheit nicht benutzt werden soll. Fremdes Eigentum muss in jedem Fall respektiert werden. Fremde Einrichtungen, die als privat gekennzeichnet sind, dürfen ohne Einverständnis des Besitzers nicht benutzt werden.
Der Verein oder anwesende Mitglieder können nicht für den Verlust oder mögliche Beschädigungen von Privateigentum im h'eck zur Verantwortung gezogen werden und auch keinen Ersatz für ggf. beschädigte oder entwendete Gegenstände leisten. Die Verantwortung liegt bei den jeweiligen Eigentümern oder ggf. Nutzern.
Für die Sicherheit der im h'eck aufgestellten und betriebenen Geräte sind die jeweiligen Personen zuständig, die das betreffende Gerät mitgebracht haben.
Wenn technische Geräte für den allgemeinen Gebrauch mitgebracht werden, ist der/die Benutzer/in für die sachgemäße (entspricht nicht gefährdender) Benutzung verantwortlich. Im Zweifel müssen weitere Informationen über die Geräte eingeholt werden.
Verbrauchsmaterialien
Das h'eck verfügt über Bauteile und Verbrauchsmaterialien, die entweder durch Spenden oder Einkauf durch den Verein aufkommen. Sie stehen allen Mitgliedern zur Verfügung und können innerhalb des h'eck und in üblichen Mengen genutzt werden. Entnommene Bauteile sind nach Beendigung der Arbeiten wieder einzusortieren. Spenden für oder Sachspenden in Form von Bauteilen oder Verbrauchsmaterialien werden gerne entgegengenommen. Wir danken allen, die beim Einsortieren helfen.
Humanoide Interaktion
Die Rechner und Systeme im h'eck, einschließlich derer, die Mitglieder und Gäste mit sich führen, dürfen nicht kompromittiert werden. Ebenso ist es untersagt, im Betrieb befindliche Schlösser mittels Lockpicking zu öffnen, sofern dafür nicht eine Genehmigung vorliegt.
Körperliche Auseinandersetzungen führen zum sofortigen Hausverbot für alle Beteiligten, über eine Aufhebung des Hausverbots entscheidet der Vorstand. Die Beteiligten können sich gegenüber dem Vorstand oder auf Wunsch dem Plenum zu der Angelegenheit äußern.
Extraterrestrische Interaktion
Sollte es im h'eck zu Kontakt mit extraterrestrischen Lebensformen kommen, sind diese gastfreundlich mit Kaffee oder Mate und einem gepolsterten Sitzplatz zu empfangen. Technologische Projekte des h'ecks können die Mitglieder diesen Gästen präsentieren und zur Verfügung stellen. In der Regel können extraterrestrische Lebensformen nicht als Mitglied in den Verein aufgenommen werden. Ausgenommen hiervon sind Wesen, die einen von der Gemeinschaft im Plenum erarbeiteten Turingtest bestehen. In außergewöhnlichen Fällen kann der Vorstand über Ehrenmitgliedschaften entscheiden. Bei Offenbarung bösartiger Ziele, speziell in Hinblick auf die Vernichtung der Erde, müssen extraterrestrische Lebensformen aufgrund des bestehenden Interessenkonfliktes mit allen Mitteln des h'eck bekämpft werden, jedoch unter Berücksichtigung des Punktes „Haftung“. Eine eventuelle Mitgliedschaft der extraterrestrischen Lebensformen ruht während der Kampfhandlungen. Da die Existenz außerirdischer Lebensformen als statistisch gegeben angesehen werden muss, erfüllen Zwischenfälle mit extraterrestrischen Lebensformen nicht die Kriterien für höhere Gewalt.
Betrieb von gefährdenden Anlagen und Aufbauten, Chemikalien
Der Betrieb von Anlagen, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern, sind prinzipiell verboten und ein sicherer Umgang muss zuvor mit dem Vorstand besprochen und eine mögliche Umsetzung geplant werden. Hierzu sind auch die Mitglieder zu informieren.
Der Umgang mit gefährlichen Chemikalien ist ebenso untersagt und kann in Einzelfällen vom Vorstand unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen erlaubt werden. Im Zweifel ist von einer Gefährdung und somit dem Verbot auszugehen. Die Sicherheit der Benutzer/innen des h'eck hat in jedem Falle Vorrang.
Umgang mit gefährdenden Stoffen und Betriebsmitteln
Eine Gefährdung von Menschen, Umwelt oder Einrichtung beim Umgang mit gefährlichen Stoffen ist zu vermeiden. Gefährliche Stoffe sind nur von denjenigen Personen zu handhaben, die im fachgerechten Umgang kundig sind.
Umweltschutz
Es ist innerhalb der Räumlichkeiten auf einen sinnvollen Umgang mit Energie zu achten. Heizung und Licht sind auf das nötige Maß zu beschränken. Beim Verlassen den Räumlichkeiten sind Heizung, Licht und Rechner auszuschalten. Dies schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Vereinsgeldbeutel.
Die Entsorgung von Sondermüll bzw. gefährlichen Abfällen (z.B. Elektronik, Chemikalien, usw.) muss entsprechend den geltenden Entsorgungsvorschriften geschehen und liegt im Verantwortungsbereich der Benutzer. Unter keinen Umständen darf Sondermüll in den regulären Abfall gelangen.
Elektrische Einrichtungen
Bei der Arbeit mit elektrischen Betriebsmitteln oder Schaltungen sind gängige Gesetze, Normen und Richtlinien zu beachten. Die durchführende Person muss über die der Tätigkeit angemessene Fachkenntnis verfügen. Insbesondere sei hier auf die Normen DIN VDE 0100 sowie die fünf Sicherheitsregeln verwiesen.
Zeitmaschinen
Jegliches Wissen über Zeitmaschinen, unabhängig von Bauform und verwendeten Materialien, muss den Mitgliedern des Vereins rückwirkend zum Termin der Veröffentlichung dieser Hausordnung mitgeteilt werden. Verstöße gegen diese Regelung werden mit kurzfristigem Mate- oder Kaffeeentzug geahndet.
Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich erlaubt. Anwesende Personen dürfen jederzeit bei Vorliegen eines persönlichen Grundes die Entfernung des Tieres vom Halter verlangen. Der Halter hat dafür Sorge zu tragen, dass ein anwesendes Tier den Betrieb des h'eck in keiner Weise beeinträchtigt. Der Halter des Tieres ist in vollem Umfang für eventuell durch das Tier entstehende Schäden haftbar.
Haltung von Tieren
Es dürfen im h'eck keine Tiere gehalten oder jegliche nicht pflanzliche Lebensform gezüchtet werden, ohne durch den Vorstand genehmigt zu sein. Somit ist eine Kaulquappenzucht genauso untersagt wie eine Pilzzucht auf alten Pizzakartons.